Gesetzliches Krankengeld (Statutory Sick Pay, SSP) wird von einem Arbeitgeber an einen Arbeitnehmer gezahlt, wenn dieser mehr als drei Tage hintereinander krank ist (einschließlich arbeitsfreier Tage).
Ein Tag kann nicht als Krankheitstag gezählt werden, wenn ein Arbeitnehmer eine Minute oder länger gearbeitet hat, bevor er krank nach Hause geht.
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