Diese Website ist für Angehörige der Gesundheitsberufe bestimmt

Go to /anmelden page

Sie können 5 weitere Seiten anzeigen, bevor Sie sich anmelden

Geburtsfehler bei Säuglingen, die durch ICSI gezeugt wurden

Übersetzt aus dem Englischen. Original anzeigen.

Autorenteam

In einer Studie haben australische Forscher die Hypothese getestet, dass bei Lebendgeborenen, die durch intrazytoplasmatische Spermieninjektion (ICSI) gezeugt wurden, ein erhöhtes Risiko für einen schweren Geburtsfehler besteht.

  • Design - Neuklassifizierung von Geburtsfehlern, die bei nach ICSI gezeugten Säuglingen in Belgien gemeldet wurden, und Vergleich mit der in Westaustralien anhand desselben Klassifizierungssystems geschätzten Prävalenz
  • Probanden - 420 Lebendgeborene, die nach einer ICSI in Belgien gezeugt wurden, und 100 454 Lebendgeborene in Westaustralien, die im gleichen Zeitraum entbunden wurden
  • Ergebnisse: Bei Säuglingen, die nach ICSI geboren wurden, war die Wahrscheinlichkeit eines schweren Geburtsfehlers doppelt so hoch wie bei westaustralischen Säuglingen.
  • Schlussfolgerungen: Diese Ergebnisse bestätigen nicht die von den belgischen Forschern veröffentlichten, scheinbar beruhigenden Ergebnisse der ICSI. Offensichtlich gibt es in dieser Studie mögliche Störfaktoren, z. B. Umweltunterschiede zwischen Belgien und Westaustralien. Weitere Untersuchungen zur Klärung des mit ICSI verbundenen Risikos von Geburtsfehlern sind erforderlich.

Referenz:

  • (1) BMJ (1997), 315, 1260-1265.

Erstellen Sie ein Konto, um Seitenanmerkungen hinzuzufügen

Fügen Sie dieser Seite Informationen hinzu, die Sie während eines Beratungsgesprächs benötigen, z. B. eine Internetadresse oder eine Telefonnummer. Diese Informationen werden immer angezeigt, wenn Sie diese Seite besuchen

Der Inhalt dieses Dokuments dient zu Informationszwecken und ersetzt nicht die Notwendigkeit, bei der Diagnose oder Behandlung von Krankheiten eine professionelle klinische Beurteilung vorzunehmen. Für die Diagnose und Behandlung jeglicher medizinischer Beschwerden sollte ein zugelassener Arzt konsultiert werden.

Soziale Medien

Copyright 2025 Oxbridge Solutions Limited, eine Tochtergesellschaft von OmniaMed Communications Limited. Alle Rechte vorbehalten. Jegliche Verbreitung oder Vervielfältigung der hierin enthaltenen Informationen ist strengstens untersagt. Oxbridge Solutions wird durch Werbung finanziert, behält aber seine redaktionelle Unabhängigkeit bei.