Klassifizierung von Schlüsselbeinfrakturen
Die anatomische Lage des Bruchs wird in der Regel nach der Allman-Klassifikation beschrieben, die das Schlüsselbein in Drittel unterteilt (1)
- Gruppe I (midshaft) - Frakturen treten im mittleren Drittel des Schlüsselbeins auf
- häufigster Typ, der etwa 69 % bis 82 % der Frakturen ausmacht
- häufig mit einer Überlappung der Fragmente verbunden (2)
- Gruppe II (distal) - Frakturen im seitlichen Drittel
- machen 21 % bis 28 % aller Frakturen aus
- kann zu einer Verschiebung des Knochens nach oben führen, wenn die Ligamenta coracoclavicularis betroffen sind
- Gruppe III (proximal) - Frakturen im medialen Drittel
- sind ungewöhnlich und machen 2 bis 3 % aller Frakturen aus.
Ein weiteres vorgeschlagenes Klassifizierungssystem, die "Edinburgh-Klassifikation", wurde kürzlich eingeführt und gewinnt in der Literatur zunehmend an Popularität. Es klassifiziert Frakturen nach der betroffenen anatomischen Stelle (mediales Ende, Mittelschaft, laterales Ende), der Gelenkbeteiligung (Sternoklavikular- oder Akromioklavikulargelenk), der Verschiebung und dem Ausmaß der Zerkleinerung (3).
- Typ 1 Fraktur des medialen Endes
- 1 A - unverschoben
- 1 A 1-extra-artikulär
- 1 A 2-intra-artikulär
- 1 B-verlagert
- 1 B 1-extra-artikulär
- 1 B 2-intra-artikulär
- Typ 2 Schaftfraktur
- 2 A-kortikale Ausrichtung
- 2 A 1-undisloziert
- 2 A 2-anguliert
- 2 B-disloziert
- 2 B 1-einfach oder keilförmig zertrümmert
- 2 B 2-isoliert oder segmental zertrümmert
- Typ 3 Fraktur des lateralen Endes
- 3 A - kortikale Ausrichtung
- 3 A 1-extra-artikulär
- 3 A 2-intra-artikulär
- 3 B-disloziert
- 3 B 1-extra-artikulär
- 3 B 2-intra-artikulär
Referenz:
- Toogood P et al. Clavicle fractures: a review of the literature and update on treatment. Phys Sportsmed. 2011;39(3):142-50.
- Russell RC, Williams NS , Bulstrode CJ. Bailey & Love's Short Practice of Surgery. 24. Auflage.
- Faldini C et al. Nichtoperative Behandlung von geschlossenen verschobenen Frakturen des mittleren Schlüsselbeins. J Orthop Traumatol. 2010;11(4):229-36.